Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BUEROKRAM.NET Gabi Lander

 

 

Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für
Verträge zwischen BUEROKRAM.NET und ihren Auftraggebern,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder
gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

§1. Auftrag und Auftragsdurchführung

 

a)      Für den Umfang der von BUEROKRAM.NET zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

b)      Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt.

a)      BUEROKRAM.NET wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit das Dienstleistungsbüro Unrichtigkeiten feststellt, ist es verpflichtet, darauf hinzuweisen.

b)      Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn es schriftlich vereinbart ist.

 

§2. Rechtsgrundlage des Auftragnehmers/Vollmachtserteilung

 

BUEROKRAM.NET führt alle Aufträge nach § 4 Abs. 6 Steuerberatergesetz (StBG) durch. Für alle anderen Aufträge wird von BUEROKRAM.NET die Vollmacht einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erteilt. Die bevollmächtigte Person wird vom Auftragnehmer bestimmt und dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber kann eine andere bevollmächtigte Person bestimmen, sofern der Auftragnehmer sich damit einverstanden erklärt.

 

§3. Tätigkeitsumfang

 

a)      Der Tätigkeitsumfang richtet sich grundsätzlich nach dem erteilten Auftrag (§ 1).

 

b)      Möglich sind hier die Geschäftsbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Aufstellung der Gewinnermittlung, als auch eine umfassende Vermögensaufbauberatung unter Berücksichtigung steuerlicher Belange, u. a.

 

c)   BUEROKRAM.NET ist berechtigt, für Tätigkeiten, die über § 4 Abs. 6 StBG hinausgehen, gemäß o. g. Vorgehensweise einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu beauftragen (vgl. § 2).

 

 

§4. Mängelbeseitigung

 

a)      Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung
etwaiger Mängel. BUEROKRAM.NET ist Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben.

 

b)      Beseitigt BUEROKRAM.NET die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die
Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten von BUEROKRAM.NET die Mängel beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

 

c)      Offenbare Unrichtigkeiten (zum Beispiel: Schreibfehler, Rechenfehler, u.ä.) können von BUEROKRAM.NET jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel dürfen Dritten gegenüber nur mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigt werden. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von ... den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

 

§5. Haftung

 

Die Haftung von BUEROKRAM.NET erstreckt sich nur auf den nachgewiesenen Vermögensschaden des Auftraggebers. Der Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens des Auftraggebers entfällt, wenn den Auftraggeber ein überwiegendes Mitverschulden durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten trifft. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers Kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

 

§6. Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Sollten Belege vom Auftraggeber durch das Auflaufen mehrer Quartale gleichzeitig abgeliefert werden, so muss mit einer längeren

Bearbeitungszeit gerechnet werden. Eine regelmäßige, zeitnahe Bewertung des Zahlenmaterials kann zudem dann nicht mehr erfolgen. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen BUEROKRAM.NET zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

 

a)    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von BUEROKRAM.NET nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

 

§7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

 

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er der Annahme der von BUEROKRAM.NET angebotenen Leistung in Verzug, so ist das Dienstleistungsbüro berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf BUEROKRAM.NET den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Dienstleistungsbüros auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn das Dienstleistungsbüro von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

§8. Vergütung

 

a)    Das Honorar wird laut Mandantenvertrag monatlich in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Sollte der Auftraggeber die notwendigen angeforderten Unterlagen und Informationen nach Maßgabe des Auftragnehmers nicht bzw. unter erschwerten Bedingungen liefern, oder seinen sonstigen Mitwirkungspflichten nicht genügen, so bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, unter Anlehnung an die aktuelle Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abzurechnen. Die bis dahin monatlich geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet.

 

a)      Für Aufwendungen, die das notwendige Maß des Tätigkeitsumfangs überschreiten, kann der Auftragnehmer eine Zeitgebühr nach der StBGebV berechnen.

 

b)      Die Höhe des vereinbarten Honorars wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Ergibt sich bei dieser Überprüfung die Notwendigkeit einer Erhöhung, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Der Auftraggeber wird von dieser Erhöhung mindestens 4 Wochen vor Fälligkeit der erhöhten Pauschale schriftlich informiert.

 

c)      Wird dem erhöhten Honorar nach der Ankündigung nicht rechtzeitig widersprochen, gilt das erhöhte Honorar als vereinbart.

 

d)      Eine Aufrechnung gegenüber einer Vergütung an BUEROKRAM.NET ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§9. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

 

a)      Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Der Auftrag erstreckt sich grundsätzlich auf ein volles Kalenderjahr und kann ohne Einhaltung einer Frist im laufenden Jahr zum Ende des Jahres von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden. Auch hier hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bei Vertragsschluss ausgehändigt werden soll.

 

b)      Bei Kündigung des Vertrags durch BUEROKRAM.NET sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

 

c)      Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen bei BUEROKRAM.NET abzuholen.

 

d)      Sollte BUEROKRAM.NET unter mehrmaliger Aufforderung des Auftraggebers die notwendigen Unterlagen und Informationen in entsprechend organisatorisch aufbereitetem Zustand und in angemessener Zeit nicht anliefern, so verbleibt dem Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen, das heißt die bisher gezahlten monatlichen Pauschalen werden vom Auftragnehmer für die bisher geleistete Tätigkeit als Vergütung einbehalten. Im Zweifelsfall werden die bisher ausgeführten Tätigkeiten des Dienstleistungsbüros für den Auftraggeber in Anlehnung an die StBGebV abgerechnet. Dasselbe gilt für Honorar-Rücklastschriften vom Auftraggeber, sofern keine umgehende Begründung erfolgt.§10. Aufbewahrungs-, Herausgabe- und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen.

 

e)      BUEROKRAM.NET hat die Handakten auf die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren, soweit die Aufbewahrung nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erfolgt. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn Buerokram.net den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber diese Aufforderungen binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

 

f)        Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die BUEROKRAM.NET aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen BUEROKRAM.NET und deren Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken angefertigten Arbeitspapiere.

 

g)      Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat BUEROKRAM.NET dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. BUEROKRAM.NET kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

 

h)      BUEROKRAM.NET kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie wegen ihres Honorars und etwaiger Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge gegen Treue und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

 

§11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsort

 

a)      Für den Auftrag, seiner Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

 

b)      Erfüllungsort ist der Sitz von BUEROKRAM.NET, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

 

c)      Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Offenbach.

 

§12. Schlussbestimmungen

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.